Bei Verwaltungs-Angelegenheiten um ein gemeinsames Kind getrennt lebender Eltern müssen Väter sehr häufig Durchsetzungsvermögen beweisen. Wie solche Verwaltungsstellen darauf reagieren können, beweist mein Telefonat mit der Verantwortlichen für KITA-Angelegenheiten der Stadt Fürstenwalde/Spree zu folgender Situation:
Meine Tochter besucht in der Stadt Fürstenwalde/Spree eine KITA, wobei ich in naher Umgebung wohne und die Mutter in Berlin. Der Vertrag für den KITA-Platz mit der Stadt Fürstenwalde/Spree läuft auf die Namen der Eltern, wobei sämtliche Post (wie z.B. Gebührenrechnungen und Mahnungen) an die Anschrift der Mutter geschickt wird.
Ich tätige regelmäßig die Überweisungen für KITA-Gebühren in Höhe einer Einstufung der Stadt Fürstenwalde/Spree – bemessen nach dem Elterneinkommen.
Vor etwa drei Monaten erhielt ich einen Anruf der Mutter, mit der Bitte um Begleichung einer Mahnung für nicht bezahlte Gebühren. Sie schickte mir auf dem Postweg entsprechendes Schriftstück zu. Ich überprüfte meine Unterlagen und stellte fest, dass mir nach Neueinstufung der Stadt Fürstenwalde/Spree auf eine geringere monatliche Gebühr wegen veränderter Einkommensverhältnisse der Eltern kein Verschulden nachgewiesen werden kann, da ich den geforderten Betrag pünktlich zahlte. Ich sah die Angelegenheit dennoch gelassen und beglich die Mahnung mit dem Gedanken, dass diese schon ihre Berechtigung haben müsse.
Einen Monat später erhielt ich eine Email der Mutter, mit der Bitte, meine Unterlagen abermals zu prüfen, da wiederholt eine Mahnung eingetroffen sei.
Ich hielt telefonische Rücksprache mit der Stadt Fürstenwalde/Spree und bat um Erklärung. Mir wurde gesagt, dass die Neueinstufung auf eine höhere Gebühr als die überwiesene Summe bemessen sei.
Da die Post laut Vertrag an die Anschrift der Mutter geschickt wird, habe ich diese Berechnungsgrundlage jedoch nie erhalten. Ich erklärte die Situation zur Wohn- und Postanschrift sowie Gebührenbegleichung durch meine Person. Ich bat darum, dass die Post künftig an meine Anschrift gesendet werde, um weitere Mahnungen zu vermeiden. Daraufhin wurde mir von der Verantwortlichen für KITA-Angelegenheiten der Stadt Fürstenwalde/Spree erklärt, dass dies nicht möglich sei, da die Post grundsätzlich an die Mutter geschickt werde.
Ich verwies als sorgeberechtigter Elternteil auf die damit verbundenen Rechte, erinnerte an Gleichbehandlung und erläuterte, dass ich über den Hauptwohnsitz meiner Tochter verfüge. Dies jedoch wurde mit der Begründung, dass es nicht die Tatsache ändere, die Post grundsätzlich an die Mutter zu senden und „dies nun mal so sei“, nichtig abgetan.
Es folgte ein telefonischer Kampf über mehrere Minuten in welchem mir zu etlichen unterschiedlichen Argumenten immer wieder mitgeteilt wurde, dass in diesem Fall zunächst die Mutter um Einverständnis gebeten werden müsse.
Nach meiner Kenntnis würde diesem Sachverhalt die Mutter jedoch nicht zustimmen, so dass die Bitte um Änderung der Postadresse erfolglos bleiben würde.
Nachdem ich in diesem Gespräch keinen Sinn mehr sah, meinte ich abschließend zu meiner Gesprächspartnerin, dass ich selbstverständlich weder Mahnung noch zukünftige KITA-Gebühren überweisen werde, da mir entsprechende Berechnungsgrundlagen nicht vorliegen und verwies darauf, dass jene Gebühren gern über die Mutter eingefordert werden können, da an sie diese Unterlagen geschickt werden.
Mit dieser von mir angedachten, abschließenden Äußerung nahm das Gespräch plötzlich eine überraschende Kehrtwendung. Man versprach mir einen Rückruf am selben Tag.
Nachdem ich versprochenen Rückruf nicht erhielt, rief ich am darauf folgenden Tag abermals bei der Verantwortlichen für KITA-Angelegenheiten der Stadt Fürstenwalde/Spree an. Ich brauchte ohne weitere Worte nur noch den Nachweis für den Hauptwohnsitz an die Stadt Fürstenwalde/Spree per Fax übersenden. Wenige Tage später erhielt ich die entsprechenden Berechnungsgrundlagen der Vergangenheit per Post zugeschickt. Zukünftige Post werde ebenso an meine Adresse geschickt.
Robert Wölz