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Kurznachrichten : Studie des Väteraufbruchs für Kinder e.V. zum Sorgerecht von nicht miteinander verheirateten Eltern
am 03.11.2008 11:20:00 (3220 x gelesen)

Zusammenfassung:

In dieser Studie werden die Ergebnisse einer Internet-Befragung zusammengefasst, die der Väteraufbruch für Kinder e.V. vom 21. Januar 2007 bis zum 18. Mai 2008 zum Thema "Gemeinsames Sorgerecht nicht miteinander verheirateter Eltern" durchgeführt hat. Betroffene Väter, die zum Zeitpunkt der Geburt ihres Kindes nicht mit der Mutter verheiratet waren, wurden nach ihrer Sorge- und Wohnsituation, dem Geburtsdatum ihres Kindes sowie der Mitwirkung des Jugendamtes bei der Regelung der elterlichen Sorge befragt. In den Fällen, in denen eine Erklärung der gemeinsamen elterlichen Sorge unterblieb, wurden zusätzlich die Ursachen abgefragt.

Umfrage Ergebnis Viele Väter berichten, dass die Klärung der gemeinsamen Sorge die Beziehung zwischen den Eltern belastet habe, selbst wenn die gemeinsame Sorge letztendlich erklärt wurde.
Um Belastungen zwischen den Eltern zu vermeiden, klärte außerdem jeder 6. Vater, eben diese Frage nicht.

Anhand der Daten wurde überprüft, inwieweit die Annahmen des Gesetzgebers erfüllt sind, die dem gegenwärtigen Sorge-Recht zu Grunde liegen. Demnach würden zusammenlebende unverheiratete Eltern, die bei der Ausübung der tatsächlichen Sorge für ihr Kind kooperieren, die gemeinsame elterliche Sorge erklären. Eine Mutter würde sich nur dann der gemeinsamen elterlichen Sorge verweigern, wenn sie dafür schwerwiegende Gründe hat, die von der Wahrung des Kindeswohls getragen werden.

Bei der Auswertung der Umfrage des Väteraufbruchs für Kinder wurde hier vorausgesetzt, dass Eltern, die mindestens ein Jahr mit ihrem Kind zusammenleben, bei der alltäglichen Sorge für ihr Kind kooperieren. Von 1056 Fällen entsprachen 375 Fälle dieser Voraussetzung. Anhand dieser Bögen wurden die oben genannten Annahmen des Gesetzgebers überprüft:
In 46% der Fälle wurde die gemeinsame Sorge erklärt und in 3% aus Gründen nicht erklärt, die den Annahmen des Gesetzgebers entsprechen. In 51% der Fälle wurde die gemeinsame elterliche Sorge entgegen den Annahmen des Gesetzgebers nicht erklärt.

Auf Grundlage dieser Befragung sind die Annahmen des Gesetzgebers somit widerlegt.

Die Ergebnisse legen außerdem eine Analyse der Auswirkungen des bestehenden Sorge-Rechts nahe. Deshalb sollte das Forschungsvorhaben des Bundesministeriums der Justiz (Ausschreibungsfrist endet am 25. November 2008) thematisch erweitert werden.


NB: Die erste Studie zur Situation nichtehelicher Väter wird am S a m s t a g, 08. November 2008 auf dem Familienkongress in Halle (Saale) präsentiert!

weitere Links:

http://www.focus.de/politik/deutschland/maenner-angst-vor-beziehungsstress_aid_345491.html
http://www.ad-hoc-news.de/Magazin-ueber-die-Haelfte-der-unverheirateten-Vaeter-ohne--/de/Politik/19809431
http://www.morgenpost.de/printarchiv/panorama/article969966/Unverheiratete_Vaeter_haeufig_ohne_Sorgerecht.html
http://www.umweltjournal.de/fp/archiv/AFA_familienrecht/14861.php
http://www.taz.de/1/politik/deutschland/artikel/1/gruene-streiten-fuer-vaeterrechte/



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