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Nachrichten : Familienrecht ohne Kinderbetreuung
am 03.09.2006 18:10:00 (3935 x gelesen)

„Unsere Gesellschaft unterliegt einem ständigen sozialen Wandel, an den unsere Gesetze angepasst werden müssen.“ Ungefähr mit diesen Worten eröffnete Justizministerin Brigitte Zypries am vergangenen Sonntag eine Gesprächsrunde zum Familienrecht. Anlass waren die Tage der offenen Ministerien, an denen sich interessierte Bürger auch über die Arbeit des Bundesjustizministeriums (BMJ) informieren konnten.

So kam der gesellschaftliche Wandel – überwiegend in Form von Männern – endlich auch im BMJ an. Rund 40 Teilnehmer machten es sich in den Konferenzsesseln bequem und die Ministerin sah sie sich einem aufmerksamen Auditorium von Trennungsvätern gegenüber. Phasenweise geriet die Veranstaltung zu einer längst überfälligen Nachbereitung unserer Väterdemonstration vom 17. Juni 2006.


Brigitte Zypries nahm es gelassen und beantwortete zusammen mit zwei Referatsleitern viele Fragen und stand danach auch noch für Einzelgespräche zur Verfügung. Die Atmosphäre war locker, entspannt und fair. Doch so mancher Teilnehmer mag sich gefragt haben, ob die Ministerin bei ihren Bemühungen, Gesetze an den sozialen Wandel anzupassen, wirklich auf der Höhe der Zeit angekommen ist.

Ihre Bemerkung, der Fall Görgülü sei „auf gutem Wege“, wurde ebenso mit Kopfschütteln quittiert, wie die Behauptung, dass in 90% aller Fälle Männer ihre Frauen schlagen würden. Eine Zahl, die angesichts der widersprüchliche Datenlage zum Thema „häusliche Gewalt“ sehr fragwürdig erscheint. Internationale Studien, Schätzungen des Kriminologischen Forschungsinstituts Niedersachsens und auch die Berliner Polizeistatistik sehen einen wesentlich höheren Anteil an weiblichen Täterinnen (und männlichen Opfern) als die Bundesjustizministerin.

Lebhaft wurde über das Sorgerecht diskutiert. Bekanntlich erhält ein Vater ohne Trauschein das Sorgerecht für sein Kind nur, wenn die Mutter zustimmt. Eine junge Frau fragte, ob diese Regelung uneheliche Väter überhaupt motivieren würde, sich in gleichem Maße um die Kinder zu kümmern, wie die Mütter …

Brigitte Zypries bemühte das Klischee der sitzengelassenen Mutter und betonte, dass durch die jetzige Regelung späterer Streit vermieden würde. Außerdem sei diese Reglung verfassungskonform und die Entwicklung an Sorgerechtsübertragungen auf nichteheliche Väter würde beobachtet.

Aus dem Auditorium wurde entgegnet, dass sich immer mehr junge Paare für eine Familie ohne Trauschein entscheiden und daher auch die Sorgerechtsregelung, die in ihrem Kern bereits über hundert Jahre alt ist, an den sozialen Wandel angepasst werden muß. Insbesondere im Osten Deutschlands kommt inzwischen jedes 2. Kind unehelich zur Welt. Deshalb müssten auch Väter unehelicher Kinder das Sorgerecht von Anfang an erhalten.

Die unehelichen Väter müssten sich halt nach der Geburt ihrer Kinder um die Klärung der Sorgerechtsfrage kümmern, meinte die Justizministerin. Für Volljuristen aus dem BMJ sei das vielleicht üblich - so die Besucher - aber die meisten Väter sind eben keine Juristen, vertrauen auf den Bestand von Partner- und Elternschaft und haben nach der Geburt ihrer Kinder ganz andere Sorgen, als sich ausgerechnet mit der Sorgerechtsfrage zu beschäftigen. Wenn es dann in der Beziehung kriselt, lässt sich keine Einigung mehr erzielen.

Dann müssten sich die unehelichen Väter halt besser über ihre Rechte informieren, meinte die Ministerin und schlug vor, dass der Väteraufbruch hierüber aufklären solle. Verblüfft entgegnete ich, dass die Väter erst zu uns kommen, wenn alles zu spät ist. Ich wurde das Gefühl nicht los, dass in Bezug auf Väter keine Anpassung von Gesetzen an den sozialen Wandel erfolgt, sondern dass sich umgekehrt der soziale Wandel entlang veralteter Gesetze zu vollziehen habe.

Die Besprechung von Einzelfällen nahm danach noch viel Raum ein. Durchgängiger Tenor aus dem BMJ: Die gesetzlichen Grundlagen des Familienrechts sind in Ordnung, aber ihre Umsetzung sei bisher unbefriedigend. Deshalb versuche das BMJ u.a. durch die Reform des FGG-Verfahrens, Verbesserungen zu erzielen. Letztendlich seien für die Umsetzung der Gesetze jedoch die Gerichte und Jugendämter verantwortlich. Da könne das BMJ nichts machen.

Am Ende bedankte ich mich für das Gesprächsangebot, bedauerte dass zwei unserer Mitglieder aufgrund mangelnder Kinderbetreuung nicht teilnehmen konnten und bat um eine Wiederholung im nächsten Jahr – natürlich mit Kinderbetreuung. Die Ministerin reagierte etwas unwirsch und versprach dann schnell, eine Kinderbetreuung anzubieten.

Wer hätte gedacht, dass ausgerechnet eine Väterorganisation eine Ministerin auf eine fehlende Kinderbetreuung aufmerksam machen würde? Der soziale Wandel vollzieht sich offenbar schneller, als das Bundesjustizministerium ihm zu folgen vermag.

Rainer Sonnenberger
Väteraufbruch für Kinder,
Landesverband Berlin



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