In die Reihe von Peinlichtkeiten beim "Gender Mainstreaming" (Spiegel, "Der neue Mensch", Kommentar von Prof. Amendt) und dem "Elterngeld" (TAZ, "Viele Eltern fahren schlechter") fügt sich das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) nahtlos ein: Dieses Gesetz wurde im letzten Jahr zeitgleich mit dem "Elterngeld" auf den Weg gebracht. Es schützt in § 3 Abs. 1 Satz 2 auch die "Mutterschaft" als geschlechtsspezifisches Merkmal vor Diskriminierung, wie z.B. beim Wiedereinstieg in den Beruf. Väter, die gerade durch die "Vätermonate" zu mehr Engagement für ihre Babys angeregt werden sollen, werden nicht geschützt - und tauchen in dem AGG nirgends auf.
Wir können uns wirklich nicht vorstellen, dass der Gesetzgeber die väterliche Kinderbetreuung für weniger schutzwürdig hält als die mütterliche. Gerade im noch jungen „europäischen Jahr der Chancengleichheit" sollte eine Nachbesserung des AGG möglich sein. Sonst kassiert das Bundesverfassungsgericht eines Tages diese Passage im sog. „Antidiskriminierungsgesetz" – wegen Diskriminierung.
Rainer Sonnenberger,
Väteraufbruch für Kinder,
Landesverband Berlin e.V.