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Sorgerecht nicht miteinander verheirateter Eltern:  Fragebogen ohne Registrierung
Die Beantwortung der mit * gekennzeichneten Fragen ist unbedingt erforderlich.

Wenn Sie diesen Fragebogen jetzt sofort ausfüllen wollen, dann überspringen Sie einfach diesen Text und fangen Sie gleich mit Abschnitt I an. Füllen Sie diesen Fragebogen aber bitte auf keinen Fall mehrfach aus.

Es wäre uns allerdings lieber, wenn Sie sich vorher in unserem Portal registrieren, als „registrierter Nutzer“ einloggen und erst danach den Fragebogen ausfüllen (Details zur Registrierung erfahren Sie hier). Wir können dadurch Mehrfachausfüllungen weitgehend vermeiden und bei Unklarheiten mit Ihnen per E-Mail Kontakt aufnehmen. Dadurch steigt die Qualität dieser Befragung.

Zur Registrierung geht es hier und zum Einloggen hier. Bitte rufen Sie danach den Fragebogen über den dritten Hauptmenüpunkt von oben („Fragebogen Elterliche Sorge“) auf.

I. Ihr außerehelich geborenes Kind:

(Wenn Sie Vater von mehreren außerehelich geborenen Kindern sind, dann füllen Sie diesen Fragenbogen bitte nur für das Kind aus, mit dem Sie am längsten in einem gemeinsamen Haushalt gelebt haben.)

 *1  In welchem Monat/Jahr wurde Ihr Kind außerehelich geboren? (Format: MM.JJJJ)
II. Gemeinsamer Haushalt:
 2  In welchem Monat/Jahr sind Sie mit der Mutter zusammen gezogen? (Format MM.JJJJ)

Bitte freilassen, wenn Sie nie zusammengelebt haben.

 3  In welchem Monat /Jahr sind Sie oder die Mutter aus dem gemeinsamen Haushalt ausgezogen? (Format: MM.JJJJ)

Bitte freilassen, wenn Sie immer noch zusammenleben.

III. Begründung der gemeinsamen elterlichen Sorge:
 *4  Haben Sie und die Mutter für Ihr Kind die gemeinsame elterliche Sorge begründet?(Maximal 1 Kreuzchen möglich)
a) Nein (bitte gleich Abschnitt IV ausfüllen)
b) Ja - durch gemeinsame Sorgrechtserklärung beim Jugendamt. (Bitte weiter mit Abschnitt V)
c) Ja - durch gemeinsame Sorgerechtserklärung beim Notar. (Bitte weiter mit Abschnitt V)
d) Ja - wir haben nach der Geburt unseres Kindes geheiratet. (Bitte weiter mit Abschnitt V)
Andere Antwort: 
IV. Gründe, warum Sie die gemeinsame elterliche Sorge nicht begründet haben.

(Wenn Sie die gemeinsame elterliche Sorge begründet haben, dann bitte weiter mit Abschnitt V)

 5  Haben Sie und die Mutter über die Begründung der gemeinsamen elterlichen Sorge gesprochen?(Maximal 1 Kreuzchen möglich)
a) Nein, wir haben nicht über die gemeinsame elterliche Sorge gesprochen.
b) Wir haben ganz allgemein über dieses Thema gesprochen, uns um die Sorgerechtsregelung dann aber nicht gekümmert.
c) Ich habe die Mutter ersucht, in die gemeinsame elterliche Sorge einzuwilligen.
d) Die Mutter hat mir angeboten, die elterliche Sorge gemeinsam auszuüben.
Andere Antwort: 
 6  Falls Sie als Vater nicht für eine Klärung der Sorgerechtsfrage gesorgt haben - was waren Ihre Gründe?(Mehrere Kreuzchen möglich)
a) Ich wusste nicht, dass die gemeinsame Sorge erklärt werden kann.
b) Ich war der Meinung, dass Väter auch ohne Trauschein den Müttern rechtlich gleichgestellt seien.
c) Die rechtliche Wirkung der Sorgerechtsfrage war mir nicht bewusst.
d) Ich hielt die Klärung der Sorgerechtsfrage für unwichtig.
e) Ich hatte an der gemeinsamen elterlichen Sorge kein Interesse.
f) Ich wollte unsere Beziehung durch die Klärung der Sorgerechtsfrage nicht belasten.
g) Die Mutter hätte der gemeinsamen Sorge sowieso nicht zugestimmt.
Andere Antwort: 
 7  Falls die Mutter gegen die gemeinsame Sorge war - welche Gründe hatte sie Ihrer Vermutung nach dafür? (Mehrere Kreuzchen möglich)
a) Ich möchte darüber keine Vermutungen anstellen.
b) Ich vermute, dass aus Sicht der Mutter eine Beziehung zwischen ihr und mir nicht bestanden hat, lose oder beendet war.
c) Ich vermute, dass sie die Alleinsorge behalten wollte, um im Konfliktfall alleine entscheiden zu können.
d) Ich vermute, dass sie mich nicht für erziehungsgeeignet hielt.
e) Ich vermute, dass die Gesetzeslage eine Rolle spielte, nach der sie die elterliche Sorge alleine ausübe. Der Gesetzgeber wüsste schon, warum er das so mache.
f) Ich vermute, sie wolle nicht Gefahr laufen, im Falle einer Trennung selbst das Sorgerecht zu verlieren.
g) Ich vermute, dass sie die gemeinsame Sorge von Zugeständnissen meinerseits abhängig machen wollte (z.B. Heirat).
h) Ich vermute, dass sie einen Kontakt in Angelegenheiten des Kindes zu mir ablehnte.
i) Ich vermute, dass sie sich an mir rächen wollte.
j) Ich vermute, dass Sie erst mal abwarten wollte.
k) Ich vermute, dass ich mich aus ihrer Sicht nicht genug um unser Kind gekümmert habe.
l) Ich vermute, dass sie befürchtete, ich würde das Kind misshandeln, missbrauchen oder vernachlässigen.
Andere Antwort: 
 8  Falls die Mutter gegen die gemeinsame Sorge war - welche Gründe hat sie Ihnen ausdrücklich dafür genannt? (Mehrere Kreuzchen möglich)
a) Sie hat mir keine Gründe genannt.
b) Sie sagte, eine Beziehung zwischen ihr und mir habe nicht bestanden, sei lose oder beendet.
c) Sie sagte, sie wolle die Alleinsorge behalten, um im Konfliktfall alleine entscheiden zu können.
d) Sie sagte, ich sei nicht erziehungsgeeignet.
e) Sie verwies ausdrücklich auf die Gesetzeslage, nach der sie die elterliche Sorge alleine ausübe. Der Gesetzgeber wüsste schon, warum er das so mache.
f) Sie sagte, sie wolle nicht Gefahr laufen, im Falle einer Trennung selbst das Sorgerecht zu verlieren.
g) Sie wollte die gemeinsame Sorge von Zugeständnissen meinerseits abhängig zu machen (z.B. Heirat).
h) Sie sagte, sie lehne einen Kontakt in Angelegenheiten des Kindes zu mir ab.
i) Sie sagte, sie wolle sich an mir rächen.
j) Sie sagte, sie wolle erst mal abwarten.
k) Sie sagte, ich würde mich nicht genug um unser Kind kümmern.
l) Sie sagte, ich würde das Kind misshandeln, missbrauchen oder vernachlässigen.
Andere Antwort: 
V. Mitwirkung des Jugendamtes bei der Klärung der Sorgerechtsfrage:
 9  Haben Sie oder die Mutter bezüglich der Sorgerechtsfrage Kontakt zum Jugendamt aufgenommen?(Mehrere Kreuzchen möglich)
a) Nein, ich habe keinen Kontakt mit dem Jugendamt aufgenommen.
b) Nein, die Mutter hat meines Wissens keinen Kontakt zum Jugendamt aufgenommen.
c) Ja, ich habe mich alleine vom Jugendamt beraten lassen.
d) Ja, die Mutter hat sich alleine vom Jugendamt beraten lassen.
e) Wir haben uns gemeinsam vom Jugendamt beraten lassen.
f) Wir haben uns mit der Absicht, gemeinsame Sorgerechtserklärungen zu unterschreiben, an das Jugendamt gewendet.
Andere Antwort: 
 10  Wenn Sie als Vater zum Zweck der Information über das Sorgerecht Kontakt zum Jugendamt aufgenommen haben: Wie gut waren die Informationen des Jugendamtes?(Maximal 1 Kreuzchen möglich)
a) Ich bin vollständig über die Sorgerechtslage informiert worden.
b) Nach meinem Wissen waren die Informationen des Jugendamtes lückenhaft.
c) Nach meinem Wissen waren die Informationen des Jugendamtes z.T. falsch.
d) Das Jugendamt hat es abgelehnt, mich zu beraten.
 11  Wie stand die Jugendamtsmitarbeiterin bzw. der Jugendamtsmitarbeiter Ihrer Einschätzung nach zur Erklärung des gemeinsamen Sorgerechts?(Maximal 1 Kreuzchen möglich)
a) Er/Sie hat mich ausdrücklich ermutigt, die gemeinsame Sorge anzustreben.
b) Er/Sie schien eher bestärkend.
c) Er/Sie wirkte neutral.
d) Er/Sie schien eher ablehnend.
e) Er/Sie hat mir ausdrücklich abgeraten, die gemeinsame Sorge zu beantragen.
 12  Hat sich Ihre Haltung als Vater zur gemeinsamen elterlichen Sorge durch die Beratung des Jugendamtes verändert?(Maximal 1 Kreuzchen möglich)
a) Ja, ich wurde in einer Beantragung der elterlichen Sorge bestärkt.
b) Nein.
c) Ja, ich hielt die Beantragung der elterlichen Sorge nicht mehr für so wichtig.
 13  Hat sich nach Ihrer Einschätzung durch die Beratung des Jugendamtes die Haltung der Mutter zur gemeinsamen elterlichen Sorge verändert?(Maximal 1 Kreuzchen möglich)
a) Ja, die Mutter wurde bestärkt, die gemeinsame Sorge zu erklären.
b) Nein.
c) Ja, die Mutter wurde bestärkt, die gemeinsame Sorge nicht zu erklären.
VI. Ihre Erfahrungen bei der Beantragung des gemeinsamen Sorgerechts.
 14  Hier können Sie uns Ihre Erfahrungen bei der Klärung der Sorgerechtsfrage schildern. Gehen Sie dabei bitte auch auf die Mitwirkung von Dritten (z.B. Jugendamt, Anwälte, Pro Familia) ein.
 15  Wenn Sie als Betroffener ggf. auch für die Presse erreichbar sein wollen, dann geben Sie hier Ihre Telefonnummer (möglichst Handy-Nummer) an.
 16  Sofern Sie nicht anonym bleiben wollen, geben Sie bitte hier Ihren Vor- und Nachnamen ein.
Bitte schicken Sie diesen Fragebogen jetzt ab.

Vielen Dank für Ihre Unterstützung !

Väteraufbruch für Kinder, Landesverband Berlin e.V.

www.vafk-berlin.de